Für Selbstständige gelten in vielen Bereichen besondere Regelungen. Dies betrifft unter anderem auch die gesetzliche Unfallversicherung. Das Risiko eines Selbstständigen bei einem Unfall ist jedoch deutlich größer als bei einem Angestellten. Als Selbständiger sind sämtliche Einkünfte an die eigene Arbeit gebunden.
Kommt es nun durch einen Unfall zu einer längeren Ausfallzeit oder sogar einer dauerhaften Einschränkung, sind die Einnahmen nicht mehr gesichert. Dieses Risiko soll durch eine Unfallversicherung minimiert werden. Inwiefern Selbstständige durch eine Unfallversicherung abgesichert sind und welche Besonderheiten es dafür gibt, möchten wir Ihnen in diesem Artikel aufzeigen.
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Die Antwort
Gewerbliche Selbstständige in Österreich sind durch die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) Unfallversichert. Dies gilt für Einzelunternehmer, sowie die Gesellschafter einer OG, vollhaftende Gesellschafter einer KG und geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH.
Der Versicherungsschutz der SVS bezieht sich auf Arbeitsunfälle, Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Ein Schutz für die Freizeit ist hingegen nicht enthalten.
Die Beiträge der Unfallversicherung werden monatlich unabhängig von der Einkommenshöhe eingezogen. Darin enthalten sind ebenfalls die Beiträge für Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen.
Um sich als Selbstständiger vor den Folgen eines Unfalles abzusichern, sind Sie automatisch durch die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) unfallversichert. Der Schutz der SVS beinhaltet jedoch keinen Freizeitschutz. Der Geltungsbereich bezieht sich auf Arbeits- und Wegeunfälle, aber auch Berufskrankheiten.
Um auch in der Freizeit vor den Folgen von Unfällen geschützt zu sein, muss eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden.
Als Selbstständiger sind Sie automatisch angemeldet und errichten die Beiträge monatlich zusammen mit denen der Pension- und Krankenversicherung. Die Höhe der Beiträge ist unabhängig von den Einkünften festgelegt und wird in durch die SVS festgelegt.