Was zahlt die Unfallversicherung bei Knochenbruch?

Entscheiden Sie sich für eine Unfallversicherung, so möchten Sie sich gezielt vor den finanziellen Folgen eines schweren Unfalles absichern. Kommt es zu einer Invalidität, so führt dies nicht selten zu dem Verlust der Arbeit sowie erheblichen Folgekosten für Umbau und Betreuung.

Doch neben schweren Unfällen treten auch kleinere Verletzungen wie Knochenbrüche immer wieder auf. Doch stehen einem in diesem Fall auch Leistungen zu und wenn ja welche? Diese Frage möchten wir Ihnen nachfolgend in diesem Artikel beantworten.

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Die Antwort

Grundsätzlich helfen Unfallversicherungen, wenn es aufgrund eines Unfalles zu einer dauernden Invalidität kommt.

Durch spezielle Bausteine lässt sich der Schutz der privaten Unfallversicherung jedoch um beispielsweise eine Knochenbruchpauschale erweitern.

Eine eingeschlossene Knochenbruchpauschale zahlt bei einem Knochenbruch in Folge eines Unfalls einmalig eine vereinbarte Versicherungssumme aus. In der Regel sind dies 500 €.

Die wichtigste Leistung einer Unfallversicherung ist die Auszahlung der Versicherungssumme bei einer dauernden Invalidität. Dennoch können auch kleinere Verletzungen zu aufkommenden Kosten führen. Möchten Sie sich davor absichern, sollten Sie auf eine Versicherung mit speziellen Zusatzbausteinen achten. Nicht wenige Versicherer bieten den Einschluss einer Knochenbruchpauschale an.

Durch die Knochenbruchpauschale erhalten Sie bei einem Unfall ohne weitere Invalidität einmalig eine vereinbarte Summe ausgezahlt. Diese liegt in der Regel zwischen 500 € und 700 €. Erleiden Sie einen Knochenbruch sowie eine dauernde Invalidität, erhalten Sie die vereinbarte Invaliditätsleistung sowie die Knochenbruchpauschale.

Nachfolgend erhalten Sie eine Auflistung von Anbietern, welche eine Knochenbruchpauschale integriert haben oder dies als Zusatzoption anbieten:

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