Sie sind gerade dabei, Ihre Steuererklärung vorzubereiten und fragen sich, ob Sie Ihre Unfallversicherung steuerlich absetzen können? Damit sind Sie nicht alleine. Diese Frage stellen sich Jahr für Jahr tausende Österreicher. Auch wir haben uns intensiv mit dieser Thematik auseinandergesetzt und geben Ihnen in diesem Artikel eine Antwort.
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Kurze Antwort
Eine Unfallversicherung zählt zu den Personenversicherungen. Diese konnten bis zum Steuerjahr 2020 steuerlich als Sonderausgaben (Topfsonderausgaben) abgesetzt werden. Vorausgesetzt war, dass die Versicherung vor dem Jänner 2016 abgeschlossen wurde. Außerdem muss es sich um eine private Unfallversicherung handeln. Ab dem Steuerjahr 2021 sind Unfallversicherungen somit nicht mehr steuerlich absetzbar.
Bei Selbstständigen sieht das ein wenig anders aus. Hier kann die berufliche Unfallversicherung unter Umständen als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dies sollte jedoch unbedingt mit einem Steuerberater abgeklärt werden.
Lange Antwort
Sie haben erfahren, dass Personenversicherungen nur noch bis zum Steuerjahr 2020 abgesetzt werden konnten. Das gilt auch nur, wenn Sie die Versicherung vor Jänner 2016 abgeschlossen haben. Neben der privaten Unfallversicherung (und auch der Insassenunfallversicherungen) gilt das auch für die weiteren Personenversicherungen. Zu diesen zählen beispielsweise:
- Pflegeversicherung
- Krankenversicherung
- Begräbniskostenversicherung
- Kreditrestschuldversicherungen
- Lebensversicherung auf Ableben
Nach dem Steuerjahr 2020 sind diese jedoch ebenfalls nicht mehr als Sonderausgabe absetzbar.
Diese Ausführungen berücksichtigen vor allem Arbeitnehmer. Selbstständige hingegen können unter Umständen die berufliche Unfallversicherung steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen. Dies sollte in jedem Fall mit einem Steuerberater abgeklärt werden.
Wichtig: Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Sollten Sie sich trotz unserer Ausführungen unsicher sein, was die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Unfallversicherung angeht, dann wenden Sie sich an einen Steuerberater, einen Versicherungsfachmann oder das Finanzamt. Dort erhalten Sie den notwendigen Rat.