Benötigt man ein Gutachten zur Invaliditätsfeststellung?

Durch den Abschluss einer Unfallversicherung können Sie sich vor den Folgen eines Unfalles finanziell absichern. Zu den Folgen gehören dauerhafte Einschränkungen, welche durch den Unfall entstanden sind. Im Schadensfall haben Sie je nach Vertrag Anspruch auf eine Einmalzahlung oder eine Rente. Wie hoch diese ausfallen, ist abhängig von dem Invaliditätsgrad. Dieser beschreibt die Schwere der Einschränkung.

Wie jedoch wird diese festgestellt? Ist dafür ein Gutachten nötig und wer muss sich darum kümmern? Diese und weitere Fragen rund um das Thema Gutachten zur Invaliditätsfeststellung möchten wir Ihnen in diesem Artikel erklären.

Vornweg: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht den Besuch bei einem Rechtsanwalt. Es wird keine Gewähr für die Vollständig und/oder Richtigkeit der Inhalte übernommen.

 

Kurze Antwort

Der Invaliditätsgrad beschreibt die Schwere der dauerhaften Einschränkung in Folge eines Unfalles.

Dieser wird in Anschluss an den Heilungsprozess durch den behandelnden Arzt bestimmt.

Nicht immer wird dies von den Versicherern anerkannt worauf diese ein eigenes Gutachten erstellen lassen. Vertraglich sind Sie verpflichtet das Gutachten erstellen zu lassen, können im Anschluss jedoch Einspruch gegen dieses erheben.

>>>Hier Klicken zum Vergleich<<<

 

Lange Antwort

Nun haben Sie bereits in Kurzform erfahren können, wie der Invaliditätsgrad festgestellt wird. Ein Gutachten ist wie bereits erwähnt nicht immer erforderlich, kann jedoch durch den Versicherer verlangt werden. Welche Punkte es rund um das Gutachten weiter zu beachten gilt, möchten wir Ihnen nachfolgend erläutern.

 

Wie wird der Invaliditätsgrad festgestellt?

Um die Höhe der Forderungen gegenüber dem Versicherer zu bestimmten, muss der sogenannte Invaliditätsgrad festgelegt werden. Als Invalidität werden Einschränkungen bezeichnet, welche in Folge des Unfalles auftraten und dauerhaft bleiben. Das bedeutet, dass diese erst nach dem vollständigen Heilungsprozess festgestellt werden können. Erleiden Sie nur eine temporäre Einschränkung, beispielsweise durch einen Bruch, welcher anschließend vollständig verheilt, hat dies keinen Einfluss auf die Invalidität.

Die Bestimmung des Invaliditätsgrades ist in erster Linie Aufgabe des behandelnden Arztes oder Ihres Hausarztes. Dieser erstellt nach dem vollständigen Heilungsprozess ein Bericht, welcher die Einschränkungen detailliert beschreibt und eine Invalidität errechnet. Mit dem Bericht können Sie anschließend bei Ihrem Versicherer einen Anspruch auf Auszahlung geltend machen. Nach einer Prüfung wird sich dieser entweder mit dem Invaliditätsgrad einverstanden zeigen oder weitere Untersuchungen verlangen.

 

Muss ich ein Gutachten erstellen lassen, wenn der Versicherer dies verlangt?

Nach der Einreichung der Unterlagen kommt es häufig zu Rückfragen des Versicherers. Dieser hat natürlich Interesse daran, dass das Gutachten eine möglichst geringe Invalidität feststellt. Dadurch verringert sich jedoch Ihr Anspruch auf eine Auszahlung. Ist der Versicherer nicht einverstanden, so wird dieser Sie an einen Gutachter verweisen. Dieser durch den Versicherer ausgewählte Experte wird anschließend den Invaliditätsgrad erneut bestimmen.

Verlangt Ihr Versicherer die Durchführung eines Gutachtens, so müssen Sie diesem in der Regel zustimmen. Bei einer Ablehnung riskieren Sie einen Verlust des Versicherungsanspruches. Fallen für Sie durch die Durchführung des Gutachtens Kosten an, beispielsweise durch den Arbeitsausfall oder Fahrkosten, so kommt Ihr Versicherer in der Regel dafür auf.

 

Muss ein Gutachten anerkannt werden?

Verlangt Ihr Versicherer ein externes Gutachten, so schickt Sie dieser oftmals zu einem Gutachter, welcher mit der Versicherung zusammen arbeitet. Kommt dieser anschließend zu einem deutlich geringerem Invaliditätsgrad, stellt sich natürlich die Frage, ob das Gutachten auch unabhängig entstanden ist. Sind Sie mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht einverstanden, können Sie diesem widersprechen.

Auch der Versicherer kann diesem Gutachten widersprechen und ein neues durchführen lassen. Dieses Spiel lässt sich theoretisch unendlich fortsetzen. Wollen Sie ein eigenes Gutachten durchführen, bleiben Sie jedoch auf den Kosten sitzen. Merken Sie also, dass es zu Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und dem Versicherer kommt, sollten Sie sich rechtlichen Beistand einholen. Ein Anwalt kann gezielt Forderungen an den Versicherer stellen und weiß, welche Maßnahmen rechtens sind und welche nicht. Bedenken Sie jedoch, dass ein Rechtsbeistand mit hohen Kosten verbunden ist. Wir empfehlen, diesen Weg über Ihre Rechtsschutzversicherung zu gehen.

Lesen Sie mehr dazu hier: Rechtsschutzversicherung Vergleich 2024

 

Fazit – Benötigt man ein Gutachten zur Invaliditätsfeststellung?

Wie Sie in diesem Artikel sehen konnten, wird der Invaliditätsgrad in erster Linie durch den behandelnden Arzt bestimmt. Anschließend kann Ihr Versicherer jedoch die Erstellung eines Gutachtens verlangen. Diesem müssen Sie jedoch nicht zustimmen. Im Ernstfall empfiehlt es sich, rechtliche Unterstützung einzuholen, um den eigenen Forderungen Druck zu verleihen.

>>>Hier Klicken zum Vergleich<<<

Schreibe einen Kommentar

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die beste Online-Erfahrung zu bieten. Mit Ihrer Zustimmung akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies in Übereinstimmung mit unseren Cookie-Richtlinien.