Unfall der Unfallversicherung richtig melden

Nicht immer ist man nach einem Unfall schnell wieder auf den Beinen. Kommt es zu einem Krankenhausaufenthalt, hat man neben den körperlichen Leiden auch gedanklich einiges zu bewältigen. Angefangen bei der Krankmeldung, der Organisation in der Familie oder die Meldung bei der Versicherung.

Besitzen Sie eine Unfallversicherung, ist diese nach einem Unfall in einer bestimmten Zeit zu informieren. Dabei gilt es wichtige Punkte bei der Meldung zu beachten. Damit Sie nach einem Unfall schnell und einfach die Meldung bei Ihrer Unfallversicherung durchführen können, möchten wir Sie in diesem Artikel über die wichtigsten Punkte zum Thema aufklären.

 

Kurze Antwort

Nach einem Unfall sollten Sie Ihren Versicherer innerhalb von einer Woche über den Vorfall informieren. Damit wird der Unfall aufgenommen und es können Leistungen zu späterem Zeitpunkt beansprucht werden.

Anschließend sollten Sie die Verletzungen für Ihre Versicherung durch einen Arzt dokumentieren lassen. Informieren Sie Ihren Arzt darüber, dass es sich um einen Versicherungsfall handelt. Dieser wird dies bei der Dokumentation berücksichtigen.

Sind die ersten Folgeschäden sicher festgestellt, so können Sie Ihrer Unfallversicherung den Schaden melden. Damit können Sie Leistungen Ihres Versicherers geltend machen.

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Lange Antwort

Nun haben Sie in Kurzform erfahren, welche Aktionen nach einem Unfall für die korrekte Meldung bei Ihrem Versicherer erforderlich sind. Im Folgenden möchten wir dies für Sie genauer vertiefen. Wir gehen dabei auf die Meldung an sich, sowie die Fristen, welche es zu beachten gilt ein.

 

Erste Schritte nach einem Unfall: Unfallanzeige

Nach einem Unfall sitzt der Schock erst einmal tief. Dennoch gilt es direkt schnell zu handeln, um den Anspruch auf Leistungen durch den Versicherer nicht zu verlieren. Innerhalb von einer Woche müssen Sie der Versicherung den Unfall angezeigt haben. Dadurch erfährt die Versicherung erstmalig von dem Unfall. Jetzt hat diese die Möglichkeit, die Behandlung zu begleiten und mit der Rekonstruktion des Unfalls zu beginnen.

Bei der Anzeige sollten Sie Ihre Versicherungsnummer, Ihre persönlichen Informationen, wie Anschrift und Adresse, aber auch eine erste Beschreibung des Unfallhergangs beifügen. Um einen Unfall gut dokumentieren sollten Sie auch direkt die behandelnden Ärzte sowie wenn vorhanden, weitere Einsatzkräfte darüber informieren. Diese wissen in solch einem Fall, wie die Verletzungen korrekt zu dokumentieren sind.

 

Nach Feststellung der Folgeschäden: Unfallmeldung

Sind die ersten Verletzungen verheilt und Folgeschäden ohne Zweifel feststellbar, so können Sie bei Ihrer Versicherung eine Unfallmeldung vornehmen. Dabei handelt es sich um eine Meldung, welche den Versicherer über die Folgen des Unfalles informiert. Ebenfalls ergeben sich daraus die Schadensansprüche, welche Sie mit der Meldung geltend machen.

Um eine Unfallmeldung ordnungsgemäß durchzuführen, bieten die meisten Anbieter Formulare an, welche in einigen Fällen auch online ausfüllbar sind. Dieser sollten Sie wichtige Informationen zu den Verletzungen beifügen. Dazu gehören sämtliche Arztbriefe und Untersuchungsberichte, damit der Versicherer Ihre Verletzungen sachgerecht bewerten kann. Kommt es zu Zweifeln bei den Folgen, kann der Versicherer weitere Untersuchungen anordnen.

 

Fristen bei der Meldung

Um sicherzustellen, dass Sie nach einem Unfall auch Anspruch auf Leistungen haben, gilt es einige wichtige Fristen nach einem Unfall beachten. Direkt nach einem Unfall müssen Sie die Versicherung innerhalb einer Woche über den Unfall informieren. Dies soll dem Versicherer die Möglichkeit geben, sich selbst ein Bild über den Hergang zu machen und den Behandlungsprozess zu begleiten.

Es gibt jedoch auch Ereignisse, welche eine Meldung des Unfalles verhindern. Liegen Sie beispielsweise im Koma und sind nicht ansprechbar, so sind Sie laut Gesetz von der Meldefrist befreit. Verbessert sich Ihr Zustand, sollten Sie jedoch direkt eine Meldung an den Versicherer vornehmen,

Beachten Sie jedoch, dass die Meldung durch den Versicherungsnehmer erfolgen muss. Ist die versicherte Person eine andere, so muss auch bei schweren Verletzungen eine Meldung innerhalb einer Woche erfolgen.

In Folge der Behandlung haben Sie gesetzlich 12 Monate Zeit, um eine Unfallanzeige zu stellen und Leistungen geltend zu machen. Diese Frist wird jedoch von zahlreichen Anbietern erweitert. Werden erst im weiteren Verlauf Folgeschäden sichtbar, können Sie auch später eine Unfallmeldung bei Ihrem Versicherer stellen. Die genauen Fristen können Sie immer Ihren Vertragsdetails entnehmen.

 

Besonderheit Unfalltod

Einige Versicherungen beinhalten ebenfalls Leistungen bei einem Unfalltod. Kommt es zu einem bedauerlichen Ereignis, wobei die versicherte Person durch einen Unfall verstirbt, muss dieses der Versicherung innerhalb von 3 Tagen mitgeteilt werden. Dies soll der Versicherung die Möglichkeit geben, den Unfallhergang sowie die Todesursache genau zu untersuchen. Nur wenn der Tod in direktem Zusammenhang mit dem Unfall steht, erhalten Sie einen Anspruch auf Leistungen.

 

Fazit – Unfall der Unfallversicherung richtig melden

Die Meldung eines Unfalles ist immer an bestimmte Fristen und Formalien gebunden. Um den Anspruch auf Leistungen nicht zu verlieren, sollten Sie immer die Fristen Ihres Versicherers beachten. Die genauen Details darüber sollten Sie immer Ihrem Vertrag entnehmen. Wir hoffen, dass wir Ihnen im Falle eines Unfalles über die wichtigsten Aspekte aufklären und über die korrekte Meldung bei dem Versicherer informieren konnten.

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