Gesetzliche Unfallversicherung Österreich

Sie stürzen auf der Arbeit, Sie erleiden einen Verkehrsunfall auf dem Weg dahin oder kämpfen mit den Folgen einer Berufskrankheit. All diesen Gefahren sind Personen im Laufe Ihres Berufslebens ausgesetzt. Doch wer schützt einen vor den finanziellen Gefahren eines derartigen Ereignisses?

Die gesetzliche Unfallversicherung gehört in Österreich zu einer der Säulen des sozialen Systems. Bereits im Jahr 1888 wurde der erste Vorgänger der heutigen gesetzlichen Unfallversicherung ins Leben gerufen. Wir möchten Ihnen in diesem Artikel die wichtigsten Informationen zu dieser liefern und die wichtigsten Fragen beantworten.

 

Kurze Antwort

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Bestandteil des sozialen Systems in Österreich. Jeder Arbeitnehmer ist automatisch über einen Versicherungsträger gesetzlich unfallversichert.

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Unfälle am Arbeitsort, dem Arbeitsweg sowie in Bildungseinrichtungen ab.

Die Beiträge der gesetzlichen Unfallversicherung werden durch den Arbeitgeber beglichen.

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Lange Antwort

Wie Sie bereits in Kurzform sehen konnten, ist die gesetzliche Unfallversicherung ein wichtiger Bestandteil des sozialen Systems in Österreich. Nachfolgend möchten wir Ihnen nun genauere Informationen zu dieser liefern.

 

Versicherungsträger

Als Angestellter sind Sie in Österreich automatisch durch einen der Versicherungsträger unfallversichert. Welchem Sie angehören, ist dabei von Ihrer Berufsgruppe abhängig. Nachfolgend sehen Sie die Versicherungsträger mit Ihren Zuständigkeitsbereichen.

  • BVA: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
  • AUVA: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (beinhaltet ebenfalls Selbstständige, Schüler, Studenten)
  • VAEB: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
  • SVB: Sozialversicherungsanstalt der Bauern

 

Versicherungsleistung

Als Versicherter der gesetzlichen Unfallversicherung in Österreich erhalten Sie im Schadensfall direkte Unterstützung bei der Rettung sowie nachfolgender Heilbehandlung und Rehabilitation. Auch ist die sogenannte Versehrtenrente ein Bestandteil der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese wird anhand der letzten 12 Gehälter bemessen. Eine Auszahlung erfolgt jedoch erst ab einem Invaliditätsgrad von 20 %.

Wichtig ist jedoch, dass sämtliche Leistungen lediglich für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle sowie Unfälle in Bildungseinrichtungen gezahlt werden. Betrachtet man den Deckungsumfang einer privaten Unfallversicherung, wird hierbei zudem der Freizeitbereich abgesichert.

Lesen Sie mehr dazu hier: Unterschiede der privaten vs. gesetzlichen Unfallversicherung

 

Finanzierung der Versicherung

Anders als bei der privaten Unfallversicherung werden die monatlichen Beiträge der gesetzlichen Unfallversicherung vollständig durch den Arbeitgeber finanziert. Die Höhe dieser Beiträge ist dabei abhängig vom jeweiligen Arbeitslohn. Aktuell liegt die Beitragshöhe bei 1,2 % des Bruttolohnes. Eine Ausnahme bilden dabei Auszubildende sowie Angestellte über 60 Jahren. Diese sind im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung kostenlos versichert.

 

Fazit – Gesetzliche Unfallversicherung Österreich

In diesem Artikel konnten Sie sehen, dass die gesetzliche Unfallversicherung in Österreich Arbeitnehmer als auch Selbstständige vor den finanziellen Folgen von Unfällen schützt. Das Leistungsbild ist jedoch im Vergleich zu einer privaten Unfallversicherung begrenzt, weshalb sich ein zusätzlicher Abschluss immer empfiehlt.

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