Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie gehen wie jeden Morgen joggen. Diesmal hat es jedoch am vorherigen Tag geregnet. Durch die Nässe sind Sie beim Joggen auf einer Baumwurzel ausgerutscht. Die Folge: Sie haben sich einen Bänderriss zugezogen. Nun stellt sich die Frage, ob und wie viel die private Unfallversicherung in einem solchen Fahl bezahlt? Diese möchten wir Ihnen in diesem Artikel beantworten.
Die Antwort
Eine Unfallversicherung zahlt bei einem Bänderriss, wenn dieser auf ein einmaliges Ereignis, also einen Unfall zurückzuführen ist. Das gilt auch für Unfälle, die beispielsweise durch das Heben von (zu) hohen Gewichten entstehen. Ist der Bänderriss hingegen auf eine Vorerkrankung oder bestehende Abnutzung zurückzuführen, zahlt die Unfallversicherung nicht.
Die Höhe der Zahlung wird individuell von der jeweiligen Versicherung in der Gliedertaxe festgelegt. Ein Kreuzbandriss beispielsweise besitzt einen Prozentsatz von ca. 6 % bis 8 %. Ein Seitenband im Knie hingegen wird bei einem Riss oder einer Durchtrennung nur mit 4 % bis 5 % bezahlt.
Der Prozentsatz aus der Gliedertaxe wird mit der Versicherungssumme multipliziert. Die konkrete Zahlung ist demnach abhängig von der Versicherungssumme und dem betroffenen Band.
Beispiel: Max hat sich durch einen Unfall einen Kreuzbandriss zugezogen. Seine Unfallversicherung zahlt darauf eine Gliedertaxe von 7 %. Die Versicherungssumme beträgt 100.000 €. Demnach wird von der Versicherung für den Bänderriss eine Auszahlung von 7.000 € getätigt (7 % x 100.000 €).
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