Unterschiede der privaten vs. gesetzlichen Unfallversicherung

Sie fragen sich, welche Unterschiede es zwischen der privaten und gesetzlichen Unfallversicherung in Österreich gibt? Dann sind Sie hier genau richtig. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer. Die private Unfallversicherung hingegen kann freiwillig abgeschlossen werden. Darüber hinaus gibt es weitere Unterschiede. Die wichtigsten davon möchten wir Ihnen in diesem Artikel vorstellen.

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Unterschied 1: Geltungsbereiche der Versicherungen

Der wohl wichtigste Unterschied zwischen privaten und gesetzlichen Unfallversicherungen ist der Geltungsbereich. Dieser ist auch der Grund schlechthin, warum man sich für eine private Unfallversicherung entscheidet.

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt lediglich Unfälle auf der Arbeit sowie auf dem Arbeitsweg ab. Eine private Unfallversicherung hingegen deckt darüber hinaus auch Unfälle bei privaten Aktivitäten ab.

 

Unterschied 2: Versicherungssumme

Die Versicherungssumme wird bei der gesetzlichen Unfallversicherung anhand Ihres Gehaltes der letzten 12 Monate berechnet. Das Geld wird infolge eines Unfalls als Rente oder in Form einer einmaligen Ausschüttung (Versehrtengeld) ausgezahlt.

Bei einer privaten Unfallversicherung können Sie die Versicherungssumme frei wählen. Hier müssen Sie lediglich beachten, dass eine höhere Versicherungssumme auch mit höheren Beitragszahlungen einhergeht.

 

Unterschied 3: Zahlung je nach Invaliditätsgrad

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt erst ab einem Invaliditätsgrad von 20 %. Eine private Unfallversicherung zahlt theoretisch bereits ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent. Das macht sich besonders bei “kleineren” Unfällen bemerkbar.

Beispiel: Sie verlieren bei einem Unfall Ihren großen Zeh. Ihr Invaliditätsgrad beträgt in dem Fall 5 %. Bei der privaten Unfallversicherung stehen Ihnen hier 5 % der Versicherungssumme zu. Bei einer gesetzlichen Unfallversicherung erhalten Sie keine Auszahlung.

 

Unterschied 4: Finanzierung der Versicherung

Die Beitragszahlung wird bei der gesetzlichen Unfallversicherung vollständig vom Arbeitgeber ausgezahlt. Bei einer privaten Unfallversicherung müssen Sie hingegen die Beiträge selbst bezahlen.

 

Unterschied 5: Rentenänderung bei Besserung des Gesundheitszustands

Der Gesundheitszustand kann sich auch bei bleibenden Schäden infolge eines Unfalls wieder bessern. Bei der privaten Unfallversicherung hat dies keinen Einfluss auf die Unfallrente. Hier darf der Betrag nach Zuerkennung nicht gesenkt werden.

Bei einer gesetzlichen Unfallversicherung gibt es diese Einschränkung nicht. Hier werden Sie nach Jahren ggf. aufgefordert, Ihre Invalidität erneut von einem Amtsarzt diagnostizieren zu lassen. Wird hierbei einer Verbesserung des Gesundheitszustands festgestellt, kann die Unfallrente reduziert bzw. sogar gänzlich eingestellt werden.

 

Unterschied 6: Gestaltung der Inhalte

Die Inhalte der gesetzlichen Unfallversicherung sind festgelegt und können nicht durch Sie angepasst werden. Anders sieht das Ganze bei der privaten Unfallversicherung aus. Hier können Sie Versicherung dank verschiedener Bausteine exakt auf Ihre Bedürfnisse und Lebensumstände anpassen. Beispielsweise können Sie festlegen, bis zu welcher Höhe, die Versicherung die Bergungskosten infolge eines Unfalls übernimmt.

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Unterschied 7: Berufskrankheiten

Eine private Unfallversicherung deckt ausschließlich Unfälle ab. Krankheiten zählen nicht hierzu. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung ist das anders. Bei Berufskrankheiten, zum Beispiel aufgrund des jahrelangen, berufsbedingten Kontaktes mit bestimmten Stoffen, können Sie die gesetzliche Unfallversicherung kontaktieren.

 

Fazit – Unterschiede der privaten vs. gesetzlichen Unfallversicherung

Es gibt zahlreiche Unterschiede zwischen privaten und gesetzlichen Unfallversicherungen. Die wichtigsten davon haben wir Ihnen im Artikel vorgestellt. Ob sich eine private Unfallversicherung für Sie lohnt, müssen Sie selbst entscheiden. Abschließend möchten wir Ihnen die Unterschiede hier noch einmal auflisten:

  • Eine gesetzliche Unfallversicherung ist Pflicht für Arbeitnehmer in Österreich. Die private Unfallversicherung kann freiwillig abgeschlossen werden.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung umfasst nur Unfälle auf der Arbeit und auf dem Weg dahin. Die private Unfallversicherung hingegen gilt auch für Unfälle in der Freizeit.
  • Die Versicherungssumme bei der freiwilligen Unfallversicherung ist frei wählbar. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung wird sie anhand des Gehalts der letzten 12 Monate errechnet.
  • Die Zahlung bei der privaten Unfallversicherung beginnt bereits bei einem niedrigeren Invaliditätsgrad.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung wird vom Arbeitgeber gezahlt. Die private Unfallversicherung müssen Sie selbst zahlen.
  • Bei einer Verbesserung des Gesundheitszustands nach einem Unfall kann bei der gesetzlichen Unfallversicherung die Rentenzahlung nach unten korrigiert werden, bei der privaten nicht.
  • Die Inhalte der privaten Unfallversicherung lassen sich mit Zusatzbausteinen erweitern. Das ist bei der gesetzlichen Unfallversicherung nicht der Fall.
  • Berufskrankheiten sind nur in der gesetzlichen Unfallversicherung, nicht aber in der privaten Unfallversicherung inkludiert.

Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!

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