Zahlt die private Unfallversicherung bei Morbus Sudeck?

Die Folgen eines Unfalles sind nicht immer sofort ersichtlich. Oftmals beginnt die Heilung schnell, kann jedoch auch einige Zeit in Anspruch nehmen oder nie vollständig zum vorherigen Zustand zurückkehren. Grundsätzlich betrachtet eine Unfallversicherung zur Leistungsgewährung die dauernde Einschränkung in Folge eines Unfalles.

In seltenen Fällen können die Einschränkungen auch erst später entstehen. Ein Beispiel ist das komplexe regionale Schmerzsyndrom, Morbus Sudeck genannt. Betroffene leiden hierbei unter starken Schmerzen, welche zu dauerhaften Einschränkungen bei der Bewegung führen. Wie die Unfallversicherung in derartigen Fällen reagiert und welche Möglichkeiten Sie besitzen, möchten wir Ihnen in diesem Artikel aufzeigen.

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Vornweg: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht den Besuch bei einem Rechtsanwalt. Es wird keine Gewähr für die Vollständig und/oder Richtigkeit der Inhalte übernommen.

 

Die Antwort

Das Morbus Sudeck-Syndrom entsteht meist in Folge einer Verletzung. Die Ursachen sind jedoch bis heute nicht genau belegbar. Unfallversicherungen tuen sich oftmals schwer, das CRPS als dauerhafte Einschränkung anzuerkennen.

Inzwischen liegen jedoch einige Gerichtsurteile vor, welche die Unfallversicherungen verpflichten eine Invalidität durch Morbus Sudeck anzuerkennen.

Auch wenn die Sudecksche Krankheit oftmals in Folge eines Unfalles auftritt, erkennen die Versicherungen nur selten die Einschränkungen als Invalidität an. Die Symptome dieser Erkrankung sind für den Betroffenen jedoch von deutlicher Einschränkung und nur schwer zu behandeln.

Aufgrund der Schwere der Folgen, welche oftmals das Arbeitsende bedeuten, sind mehrere Geschädigte vor Gericht gezogen, um Ihre Forderungen von der Krankenversicherung durchzusetzen. Dabei gibt es mehrere Urteile, welche eine Einschränkung durch das CRPS anerkennen. Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung, kann es sich für Sie dementsprechend lohnen, ebenfalls rechtliche Schritte gegen Ihren Versicherer einzuleiten. In erster Linie sollten Sie jedoch den direkten Dialog mit dem Versicherer suchen.

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